Ihre Anwältin für Scheidungsrecht
in Wels & Umgebung

Gehen Sie nicht unvorbereitet in die Scheidung

Warum Sie nicht ohne Scheidungsanwalt in die Scheidung gehen sollten?

Nicht außer Acht zu lassen ist, dass für die meisten Menschen eine Trennung oder Scheidung emotional stark belastend ist und nebenbei so manch einer mit Zukunftsängsten zu kämpfen hat.

Gerade aus diesem Grund kann Ihnen ein Anwalt bzw. Anwältin helfen Ihre rechtliche Situation fachkundig einzuschätzen und an Ihrer Stelle für die Durchsetzung Ihrer Rechte zu kämpfen, das heißt Ihr Anwalt bzw. Anwältin klärt Sie über Ihre Rechte auf und begleitet Sie während der gesamten Verfahrensdauer, wobei er oder sie das für Sie bestmöglichste Ergebnis „ausverhandelt“ in dem er Sie bestmöglichst vor Gericht vertritt.

Eine frühzeitige Beratung schützt

Frei nach dem Sprichwort „Wer früh startet, hat die besten Chancen“ oder „frühes Handeln zahlt sich aus“.

Es ermöglichst gerade eine frühzeitige Beratung die potentiellen Probleme und Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu agieren. Zeitiges Handeln sichert sohin die besten rechtlichen Chancen.

Ihre Scheidungsanwältin in Wels

Im Rahmen meiner mittlerweile langjährigen Erfahrung als Rechtsanwältin habe ich bereits viele Mandanten im gesamten oberösterreichischen Raum und an den angrenzenden Bundesländern in familienrechtlichen Angelegenheiten vertreten.

Welche Arten von Scheidung gibt es?

Scheidung ist nicht gleich Scheidung. Es gibt verschiedene Arten der Scheidung, welche einen unterschiedlichen Umgang benötigen.

Einvernehmliche
Scheidung

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Voraussetzungen (Einigkeit über Scheidung und Folgen) Wie sich aus dem Begriff bereits ableiten lässt, ist für eine einvernehmliche Scheidung
das Einvernehmen der Ehegatten und zwar zu den nachstehenden Punkten erforderlich:

  • Für den Fall von gemeinsamen Kindern
    • Einigung über die Obsorge: hauptsächlicher Aufenthalt des bzw. der Kinder
    • Kindesunterhalt
    • Kontaktrechtsregelung
  • Einigung über den Ehegattenunterhalt
  • Aufteilung gemeinsamer Schulden
  • Aufteilung der Gebrauchsvermögen Ersparnisse und eheliches


Eine einvernehmliche Ehescheidung bietet mehrere Vorteile, nämlich vor allem jenen Vorteil,
dass sich die Parteien durch beidseitiges Einvernehmen im Nachhinein in die Augen sehen können und gerade im Fall von gemeinsamen Kindern noch eine Gesprächsbasis haben.

Dann ist eine einvernehmliche Ehescheidung wesentlich kostengünstiger und man erspart sich dadurch eine lange und emotional belastende Verfahrensdauer.

Streitige
Scheidung

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Typische Gründe (Verschulden, unheilbare Zerrüttung, längere Trennung) Eine strittige Scheidung kann aus verschiedenen Gründen entstehen, wie beispielsweise Verwirklichung einer Eheverfehlung und demnach aus Verschulden des Ehegatten, wodurch die Ehe unheilbar zerrüttet ist. Eheverfehlungen sind beispielsweise Untreue, Gewalt während der Ehe, mangelnde Kommunikation, etc.

Eine strittige Scheidung ist jedenfalls psychisch auf Grund des höheren Konfliktpotential während des Verfahrens belastender als eine einvernehmliche Ehescheidung und neben den Kosten und dem höheren Konfliktpotential auch mit einem höheren Kostenrisiko verbunden.

Trennung und Auflösung des gemeinsamen Haushaltes

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Während der Ehe ist man grundsätzlich zum gemeinsamen Wohnen verpflichtet.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Bevor Sie ohne Zustimmung Ihres Ehepartners ausziehen rate ich Ihnen rechtlich beraten zu lassen. Dies vor allem deshalb, damit Ihr Auszug gegen den Willen des Ehepartners im Falle einer streitigen Scheidung Ihnen nicht als Eheverfehlung angelastet wird.

Hier ist jedenfalls Vorsicht geboten.

Ihr Weg mit mir

So unterstütze ich Sie bei der Scheidung

1

Erstberatung

Eine Erstberatung ist in meiner Kanzlei möglich oder auch via Zoom. Sie dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen, Ihre Situation gemeinsam zu erarbeiten und eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Lage abzugeben.

2

Strategie und Unterlagen

In den überwiegenden Fällen wird zunächst mit der Gegenseite Kontakt zwecks einvernehmlicher Ehescheidung gesucht.

Bitte bringen Sie alle wesentlichen Unterlagen mit:

  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis & Reisepass
3

Verhandlungen und außergerichtliche Lösungen

Zunächst wird versucht, mit der Gegenseite in Verhandlung zu treten, um eine einvernehmliche Ehescheidung zu erzielen.

Dafür ist eine Einigung über Ehegattenunterhalt, Obsorge, Kindesunterhalt, Kontaktrechtsregelung und Vermögensaufteilung erforderlich.

4
falls nötig

Gerichtliche Vertretung

Ist eine einvernehmliche Ehescheidung zunächst nicht möglich, bereite ich die Klage vor – oder lege, falls Sie die Klage erhalten haben, bei Gericht Vollmacht und repliziere mittels Schriftsatzes auf das Klagsvorbringen.

Daran anschließend führe ich die Verhandlungen gemeinsam mit Ihnen.

5

Nachbetreuung & Anpassung von Unterhalt / Regelungen

Auch nach der Ehescheidung bin ich weiterhin für Sie da – etwa bei der Anpassung des Kindes- oder Ehegattenunterhalts oder bei Abänderungen der Kontaktrechtsregelung.

Mir ist besonders wichtig, mir Zeit zu nehmen und intensiv auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen, um die für Sie bestmögliche Lösung zu erzielen.

Gerade in einer psychisch stark belastenden Situation stehe ich für schnelle Erreichbarkeit und eine rasche Kontaktaufnahme.

Ich setze mich mit Stärke und Präzision für Ihre Anliegen ein – bei vollständiger Kostentransparenz.

Kosten und Erstberatung

Vereinbaren Sie sich telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch mit meiner Kanzlei oder verwenden Sie das auf meiner Website bestehende Kontaktformular, damit Sie meine Kanzlei zur Vereinbarung eines Besprechungstermines telefonisch kontaktieren kann.

Die honorarpflichtige Erstberatung im Familienrecht bietet Ihnen eine präzise rechtliche Einschätzung. Ich analysieren mit Ihnen Ihre Situation und erhalten Sie Klarheit, Orientierung und skizziere ich Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten.

Die Kosten für die Erstberatung belaufen sich pauschal auf € 180,00. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Beratungspauschale verfügen, rechnen wir gerne die Erstberatung mit dieser ab, sodass Sie einen Teil der Beratungspauschale von Ihrer Rechtsschutzversicherung zurückerstattet erhalten.

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Füllen Sie das kurze Formular aus, ich melde mich bei Ihnen diskret und unverbindlich.

Unterstützung

Gerne übernehme ich Ihren Fall.

Ich habe es mir zum Ziel gesetzt von Anfang an die Dinge auf Ihre persönlichen Bedürfnisse hin zugeschnitten anzupacken und Ihnen in dieser schwierigen Phase als kompetenter Partner an der Seite zu stehen.

Ich freue mich auf das unverbindliche Erstgespräch.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.​

Rechtsanwaltskanzlei Mag. Doris Riedler Rechtsanwältin

Ringstraße 11
4600 Wels
Fax: +43 7242 67354 11
 
Geschäftszeiten: 
Montag – Donnerstag von 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag von 8:30 – 12:00 Uhr