Ihre Anwältin für Scheidungsrecht
in Wels & Umgebung
Gehen Sie nicht unvorbereitet in die Scheidung
Warum Sie nicht ohne Scheidungsanwalt in die Scheidung gehen sollten?
Nicht außer Acht zu lassen ist, dass für die meisten Menschen eine Trennung oder Scheidung emotional stark belastend ist und nebenbei so manch einer mit Zukunftsängsten zu kämpfen hat.
Gerade aus diesem Grund kann Ihnen ein Anwalt bzw. Anwältin helfen Ihre rechtliche Situation fachkundig einzuschätzen und an Ihrer Stelle für die Durchsetzung Ihrer Rechte zu kämpfen, das heißt Ihr Anwalt bzw. Anwältin klärt Sie über Ihre Rechte auf und begleitet Sie während der gesamten Verfahrensdauer, wobei er oder sie das für Sie bestmöglichste Ergebnis „ausverhandelt“ in dem er Sie bestmöglichst vor Gericht vertritt.
Eine frühzeitige Beratung schützt
Frei nach dem Sprichwort „Wer früh startet, hat die besten Chancen“ oder „frühes Handeln zahlt sich aus“.
Es ermöglichst gerade eine frühzeitige Beratung die potentiellen Probleme und Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu agieren. Zeitiges Handeln sichert sohin die besten rechtlichen Chancen.
Ihre Scheidungsanwältin in Wels
Im Rahmen meiner mittlerweile langjährigen Erfahrung als Rechtsanwältin habe ich bereits viele Mandanten im gesamten oberösterreichischen Raum und an den angrenzenden Bundesländern in familienrechtlichen Angelegenheiten vertreten.
Welche Arten von Scheidung gibt es?
Scheidung ist nicht gleich Scheidung. Es gibt verschiedene Arten der Scheidung, welche einen unterschiedlichen Umgang benötigen.
Einvernehmliche
Scheidung
Voraussetzungen (Einigkeit über Scheidung und Folgen) Wie sich aus dem Begriff bereits ableiten lässt, ist für eine einvernehmliche Scheidung
das Einvernehmen der Ehegatten und zwar zu den nachstehenden Punkten erforderlich:
- Für den Fall von gemeinsamen Kindern
- Einigung über die Obsorge: hauptsächlicher Aufenthalt des bzw. der Kinder
- Kindesunterhalt
- Kontaktrechtsregelung
- Einigung über den Ehegattenunterhalt
- Aufteilung gemeinsamer Schulden
- Aufteilung der Gebrauchsvermögen Ersparnisse und eheliches
Eine einvernehmliche Ehescheidung bietet mehrere Vorteile, nämlich vor allem jenen Vorteil,
dass sich die Parteien durch beidseitiges Einvernehmen im Nachhinein in die Augen sehen können und gerade im Fall von gemeinsamen Kindern noch eine Gesprächsbasis haben.
Dann ist eine einvernehmliche Ehescheidung wesentlich kostengünstiger und man erspart sich dadurch eine lange und emotional belastende Verfahrensdauer.
Streitige
Scheidung
Typische Gründe (Verschulden, unheilbare Zerrüttung, längere Trennung) Eine strittige Scheidung kann aus verschiedenen Gründen entstehen, wie beispielsweise Verwirklichung einer Eheverfehlung und demnach aus Verschulden des Ehegatten, wodurch die Ehe unheilbar zerrüttet ist. Eheverfehlungen sind beispielsweise Untreue, Gewalt während der Ehe, mangelnde Kommunikation, etc.
Eine strittige Scheidung ist jedenfalls psychisch auf Grund des höheren Konfliktpotential während des Verfahrens belastender als eine einvernehmliche Ehescheidung und neben den Kosten und dem höheren Konfliktpotential auch mit einem höheren Kostenrisiko verbunden.
Trennung und Auflösung des gemeinsamen Haushaltes
Während der Ehe ist man grundsätzlich zum gemeinsamen Wohnen verpflichtet.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Bevor Sie ohne Zustimmung Ihres Ehepartners ausziehen rate ich Ihnen rechtlich beraten zu lassen. Dies vor allem deshalb, damit Ihr Auszug gegen den Willen des Ehepartners im Falle einer streitigen Scheidung Ihnen nicht als Eheverfehlung angelastet wird.
Hier ist jedenfalls Vorsicht geboten.
So unterstütze ich Sie bei der Scheidung
1. Erstberatung
Eine Erstberatung ist in meiner Kanzlei möglich oder aber auch via Zoom. Die Erstberatung dient dazu sich gegenseitig kennenzulernen, sowie die Situation mit Ihnen gemeinsam zu erarbeiten und eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation abzugeben.
2. Strategie und Unterlagen
Grundsätzlich wird in den überwiegenden Fällen zunächst mit der Gegenseite versucht Kontakt zwecks einvernehmlicher Ehescheidung gesucht.
Es ist jedenfalls ratsam alle wesentlichen Unterlagen, nämlich die Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass mitzubringen, zumal diese Standesurkunden bei jeder Scheidung erforderlich sind.
3. Verhandlungen und außergerichtliche Lösungen
Wie bereits erwähnt wird zunächst versucht mit der Gegenseite in Verhandlung zu treten, um am Ende des Tages eine einvernehmliche Ehescheidung zu erzielen.
Dafür ist es erforderlich eine Einigung über den Ehegattenunterhalt, der Obsorge, Kindesunterhaltes, Kontaktrechtsregelung und Vermögensaufteilung zu erzielen.
4. Gerichtliche Vertretung (falls nötig)
Für den Fall, dass eine einvernehmliche Ehescheidung „zunächst“ nicht möglich ist, wird von mir die Klage vorbereitet oder für den Fall, dass Sie die Klage erhalten haben, bei Gericht Vollmacht gelegt und auf das Klagsvorbringen mittels Schriftsatzes repliziert.
Daran anschließend werden Verhandlungen gemeinsam mit Ihnen von mir verrichtet.
5. Nachbetreuung, Anpassung von Unterhalt/Regelungen
Selbstverständlich bin ich auch nach der Ehescheidung weiterhin für Sie da, um Sie bei der Anpassung des Kindes- oder Ehegattenunterhalts zu unterstützen oder Abänderungen von beispielsweise Kontaktrechtsregelung, Sie zu unterstützen.
Mir ist besonders wichtig, für meine Mandanten und Mandantinnen gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten bei den Besprechungen Zeit zu nehmen, um intensiv auf die individuellen Bedürfnisse auf diese einzugehen, um am Ende des Tages die für Sie bestmögliche Lösung bzw. das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen.
Gerade im Hinblick auf die psychisch stark belastende Situation, in der sich die Mandanten und Mandantinnen im Rahmen einer Scheidung bzw. Trennung befinden, stehe ich für eine schnelle Erreichbarkeit und ist eine rasche Kontaktaufnahme gewährleistet.
Ich setze mich dementsprechend mit Stärke und Präzision für Ihre Anliegen ein. Weiters garantiere ich Ihnen vollständige Kostentransparenz.
Kosten und Erstberatung
Vereinbaren Sie sich telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch mit meiner Kanzlei oder verwenden Sie das auf meiner Website bestehende Kontaktformular, damit Sie meine Kanzlei zur Vereinbarung eines Besprechungstermines telefonisch kontaktieren kann.
Die honorarpflichtige Erstberatung im Familienrecht bietet Ihnen eine präzise rechtliche Einschätzung. Ich analysieren mit Ihnen Ihre Situation und erhalten Sie Klarheit, Orientierung und skizziere ich Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten.
Die Kosten für die Erstberatung belaufen sich pauschal auf € 180,00. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Beratungspauschale verfügen, rechnen wir gerne die Erstberatung mit dieser ab, sodass Sie einen Teil der Beratungspauschale von Ihrer Rechtsschutzversicherung zurückerstattet erhalten.
Unterstützung
Gerne übernehme ich Ihren Fall.
Ich habe es mir zum Ziel gesetzt von Anfang an die Dinge auf Ihre persönlichen Bedürfnisse hin zugeschnitten anzupacken und Ihnen in dieser schwierigen Phase als kompetenter Partner an der Seite zu stehen.
Ich freue mich auf das unverbindliche Erstgespräch.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Rechtsanwaltskanzlei Mag. Doris Riedler Rechtsanwältin