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Welchen Anspruch habe ich?

INFORMATION

Wann besteht Anspruch auf Schmerzengeld?

Ein Schadenersatzanspruch gelangt dann zur Anwendung, wenn jemand durch das vorsätzliche oder fahrlässige Handeln am Körper verletzt oder einen psychischen Schaden erlitten hat.

Das Schmerzengeld stellt einen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen und Unlustgefühle dar.

WICHTIG

Was kann ich aktiv dafür tun?

Ratsam ist das Führen eines sogenannten Schmerztagebuchs, indem Schmerzen und deren Dauer aufgeschrieben werden.

Weiters bewährt sich auch die Führung eines sogenannten Gedächtnisprotokolles in der Praxis für äußerst sinnvoll. Ganz wichtig ist die Ablage aller Belege wie ArztrechnungenApothekenrechnungen und sonstiger Rechnungen, die mit dem Schadenfall in Verbindung gebracht werden können.

NETZWERK

Wie hoch ist das zu erwartende Schmerzengeld?

Pauschal lässt sich hierzu keine Aussage treffen, es kommt immer auf den Einzelfall an.

Die Art und Schwere sowie Dauer der erlittenen Verletzungen als auch die Spätfolgen müssen individuell betrachtet werden.
 
Auch die Schmerzengeldtabelle beinhaltet nur Summen von höchstgerichtlichen Entscheidungen Österreichs, die in der Vergangenheit einzelnen Personen zugesprochen wurden.
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Unterstützung

Gerne übernehme ich Ihren Fall.

Mit mir gemeinsam als Expertin mit fundiertem Fachwissen des Schmerzengeldanspruchs stellen Sie sicher, dass Sie Ihren individuellen Fall professionell angehen und Dokumente korrekt aufbereiten, damit Sie das Ihnen zustehende Schmerzengeld auch tatsächlich erhalten. 

Ich freue mich auf das unverbindliche Erstgespräch.

Ringstraße 11 | 4600 Wels | +43 7242 67354 0 | kanzlei@ra-riedler.at

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