Familien & Erbrecht

Vertretung und Beratung in Obsorgeangelegenheiten, Unterhaltsfragen und Kontaktrecht. Beratung und Errichtung von Ehepakten. Vertragliche Ausgestaltung für Familienunternehmen, insbesondere in Hinblick auf die Mitwirkung im Familienbetrieb.

Erbenmachthaber, Testamentserrichtung, Beratung bezüglich der Nachfolge eines Familienunternehmens, Beratung im Bereich des Anerbenrechts (Hofübergabe und Errichtung von Übergabeverträgen).